Hausbesuche / Heimbesuche
Podologischer Service bei Vorliegen einer ärztlichen Heilmittelverordnung für die Podologische Therapie im Radius von 5 km um die Praxis.
Wenn Sie einen Rollator oder Gehhilfen benötigen, Verbandschuhe (Schutzschuhe) tragen, schlecht zu Fuß sind oder kein eigenes Auto besitzen, sind dies im allgemeinen keine ausreichenden Gründe für einen Hausbesuch. Ein Hausbesuch wäre z. B. bei Bettlägerigkeit gegeben. Das Wohnen in einer sozialen Einrichtung bedingt nicht unbedingt einen Hausbesuch.
Haus- / Heimbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Kapazitäten der Praxis durchgeführt werden. Der Haus- /Heimbesuchstag ist Donnerstag außer an Feiertagen bzw. Urlaub. Dann erfolgt eine individuelle Absprache, meist mittwochs oder freitags.